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Akte ad absurdumEierschalen zählen und das Licht immer brennen lassen? Das sind zwei der unsinnigsten Bestimmungen für die Gastronomie und Hotellerie! Hier die Top 5!Fotos: Shutterstock, Werner Krug
1 Lux-Verordnung. „Es werde Licht“, konnte bis vor Kurzem nur in der Bibel nachgelesen werden. Nun hat dieser Ausspruch auch im Betriebsanlagenrecht Einzug gefunden. Man ist verpflichtet, immer und überall (ja, immer und überall!) ein Licht in der Stärke von einem Lux brennen zu lassen. Fragen Sie sich nun, wie hell ein Lux ist? Stellen Sie sich den flackernden Schein einer brennenden Kerze vor – in einem sehr, sehr dunklen Zimmer. „Abgesehen davon, dass in allen Räumlichkeiten, die für die Gastronomie genutzt werden, sowieso ein Notlicht zu leuchten hat und ein Licht von der Luxstärke 1 nun wirklich nicht hell ist, führt der ganztägige Stromverbrauch zu einer spürbaren Kostenerhöhung. Außerdem finde ich es in Bezug auf den Umweltschutz unverständlich, wieso eine Verordnung unnötigen Stromverbrauch unterstützt“, meint Multitasker Toni Mörwald. 2 Allergen-Verordnung. Was denken Sie, sollte auf einer Speisekarte stehen? Ihre Antwort ist vermutlich: Vorspeise, Hauptspeise, Dessert und Getränke – tja, da haben Sie die Rechnung ohne die Allergenkennzeichnung gemacht. In Österreich zurzeit heißes Diskussionsthema und in den Bundesländern kontroversiell aufgenommen, ist sie in manchen Teilen Deutschlands bereits Realität. Wenn Sie dort die Menükarte öffnen, erfahren Sie zu jedem Getränk und zu jeder Speise, ob sich in ihnen Inhaltsstoffe finden, die zu Atemnot, Ausschlag und anderen allergischen Reaktionen führen können. Eine Flut an Informationen ist vorprogrammiert und es könnte ganz schön schwierig werden, zwischen den vielen Hinweisen und Fußnoten noch die Speisen zu entdecken. Und: Sollte Wein, so sonderbar es klingen mag, mit Milch- oder Eierprodukten behandelt worden sein, können Sie dies ab 1. Juni 2009 auf dem Etikett nachlesen. Welcher Wein in die Flasche gefüllt wurde, findet sich hoffentlich vor lauter Zusatzangaben auch noch auf dem Etikett. 3 Eierschalen-Verordnung. Eine Eierschale, zwei Eierschalen, drei Eierschalen … Das ist nicht die kulinarische Abwandlung für das klassische Schäfchenzählen bei Einschlafstörungen, sondern … Den ganzen Artikel können Sie im Fachmagazin ROLLING PIN oder hier mit Ihrem Premium Login nachlesen. Wenn Sie noch kein ROLLING PIN Premium Member sind, können Sie sich HIER anmelden. » IHRE VORTEILE ALS PREMIUM MEMBER Login für bestehende Premium Mitglieder: |
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