GRATIFIKATION

November 13, 2015

Eine Gratifikation ist eine zusätzliche Geldleistung des Arbeitgebers aus bestimmtem Anlass. Sie wird als Anerkennung für geleistete Dienste und oft auch mit der Absicht gewährt, den Arbeitnehmer weiterhin an den Betrieb zubinden. Gratifikationen können einzelvertraglich geregelt sein oder durch einen Betriebsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung bestimmt sein. Um solche freiwillig gewährten Sonderentgelte handelt es sich z.B. beim Weihnachtsgeld, beim Urlaubsgeld und bei Jubiläumszuwendungen.

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