KURZARBEITERGELD

November 13, 2015

Können auf Grund konjunktureller Schwankungen Arbeitnehmer nicht oder nicht voll beschäftigt werden, ist der Arbeitgeber grundsätzlich zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Da das aber die Gefahr der gänzlichen Einstellung des Betriebs mit sich bringt, besteht die Möglichkeit Kurzarbeitergeld bei einer Arbeitsagentur zu beantragen. Der Arbeitgeber zahlt dann das Kurzarbeitergeld an den Arbeitnehmer aus und erhält es von der Arbeitsagentur erstattet. Das Kurzarbeitergeld dient also der Erhaltung der Arbeitsplätze und Mitarbeiter. Voraussetzung ist, dass der Arbeitsausfall vorübergehend und nicht vermeidbar ist, auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht und dass bei mindestens bei einem Drittel der Arbeitnehmer mindensten 10 % des Entgelts ausfallen. Bei Arbeitnehmern, die beim Arbeitslosengeld die Voraussetzungen zu dem erhöhten Leistungssatz erfüllen, beträgt das Kurzarbeitergeld 67%, bei allen übrigen Arbeitnehmern 60%. Während des Bezugs des Kurzarbeitsgeldes bleibt der Arbeitnehmer renten- und krankenversichert.

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