Anschober: Verordnung zur Herkunftskennzeichnung

Mehr Transparenz fordert Rudolf Anschober bei dem, was in Österreich auf den Teller kommt. Rückenwind hat er hier von über 410.000 Stimmen aus dem Volksbegehren zum Thema Tierschutz. Ein wichtiger Schritt in Richtung Nachhaltigkeit in Konsum, Tourismus und Stärkung regionaler Produzenten.
Februar 1, 2021 | Fotos: beigestellt

Mit der in meinem Ministerium ausgearbeiteten Verordnung soll künftig die Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung für Speisen, die Rindfleisch oder Eier enthalten, verbindlich vorgeschrieben werden. Wenn das Landwirtschaftsministerium keine Einwände erhebt, können wir das Notifizierungsverfahren einleiten“, freut sich Gesundheitsminister Anschober.

Mit der in meinem Ministerium ausgearbeiteten Verordnung soll künftig die Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung für Speisen, die Rindfleisch oder Eier enthalten, verbindlich vorgeschrieben werden. Wenn das Landwirtschaftsministerium keine Einwände erhebt, können wir das Notifizierungsverfahren einleiten“, freut sich Gesundheitsminister Anschober.

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„Viele Menschen wollen wissen, was ihnen aufgetischt wird. Und jede Maßnahme, die wir in Richtung mehr Transparenz beim Konsum von Lebensmitteln setzen können, wird von einem Großteil der Menschen in Österreich begrüßt. Sie nützt der Landwirtschaft, der regionalen Produktion, dem Klimaschutz und dem Tierwohl“, so Anschober.

Orientierung für Konsumenten, Förderung der Landwirtschaft

Der Ruf nach Transparenz wird konsumentenseitig schon lange stetig lauter. Mit der geplanten Kennzeichnungs-Verpflichtung gewährleistet man nicht nur Nachvollziehbarkeit entlang der Wertschöpfungskette, sondern bietet ebenso eine Möglichkeit, gezielt regionale Produkte auszuwählen. Damit soll auch die heimische Landwirtschaft gefördert werden. Auf die Forderung des Bauernbund-Präsidenten Strasser, die Verordnung auch auf Obst & Gemüse auszudehnen, zeigt sich Anschober offen. Der Sprecher des Tierschutzvolksbegehrens, Sebastian Bohrn Mena: „Gerade jetzt, wo so viel Steuergeld in Bewegung ist, sollte dieses auch zur Förderung von Tierwohl, Naturschutz und der Absicherung unserer heimischen, kleinbäuerlichen Landwirtschaft eingesetzt werden.“

Widersprüchlichkeiten bei Interessensvertretern

Mehreren Medienberichten zufolge, ist man sich noch nicht einig, wie die Verbindlichkeit für gastronomische Betriebe definiert wird (krone.at berichtete). Kantinen, Schulen und Krankenhäuser seien betroffen, auch Caterer würden von der Pflicht nicht ausgenommen, aber Gastronomen ja? Daniel Kosak, Pressesprecher der Landwirtschaftsministerin, erklärte gegenüber „krone.at“, dass keine verbindliche Herkunftskennzeichnung für Wirtshäuser vorgesehen sei. Auch Spaten-Obman in der Wirtschaftskammer Mario Pulker positioniert sich im „Standard“ klar gegen eine Verpflichtung für Restaurants & Co.

Doch wie sehen das die Wirte selbst?

Harald Irka, Spitzenkoch und absolutes Ausnahmetalent seiner Zunft, setzt schon lange auf die Verwendung regionaler Produkte und Wertschöpfung aus Österreich. Mit seinem Posting wendet er sich direkt an Spaten-Obmann Mario Pulker.

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Rechtlich gesehen…

Das EU-Recht zählt die Gastronomie als Teil der Gemeinschaftsverpflegung und so sieht es auch Grüne-Tourismus-Sprecherin Barbara Neßler als selbstverständlich, hier keine Ausnahme zu machen. Laut Gesundheitsministerium soll die Verordnung für alle Unternehmen verbindlich sein, „in denen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Lebensmittel für den unmittelbaren Verzehr durch den Endverbraucher zubereitet werden“. Das würde nun auch Restaurants betreffen.

Man halte sich hier an das Gutachten des Europarechtsexperten Walter Obwexer. Die Herkunftskennzeichnung von Rindfleischerzeugnissen und Eiern nur für einen Teil der Gemeinschaftsverpflegung vorzuschreiben, also beispielsweise die Gastronomie von dieser Verpflichtung auszunehmen, müsse laut Gutachten, „sachlich begründet sein. Andernfalls würde die Regelung die Systematik und Kohärenz nehmen. Dies hätte zur Folge, dass die Regelungen (…) allein aus diesem Grund unter das Verbot der Maßnahmen gleicher Wirkung wie mengenmäßigen Einschränkungen in Art 34 AEUV fiele“, also nicht rechtens wäre.

Es bleibt also abzuwarten, mit welcher Definition die Verordnung der EU-Kommission vorgelegt wird.

Europa zieht mit

Auf europäischer Ebene zahlt sich der österreichische Einsatz jedenfalls aus. Die Europäische Kommission hat angekündigt, bis Ende 2022 Vorschläge für eine EU-weite Herkunftskennzeichnung im Rahmen der „Farm to Fork-Strategie“ vorzulegen.

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