Antrag auf Fixkostenzuschuss in Österreich ab sofort möglich

Ab heute, 20. Mai, gibt es für Unternehmen in Österreich Zuschüsse zu den Fixkosten. Laut Finanzminister Gernot Blümel soll die Auszahlung innerhalb von zehn Tagen erfolgen.
Mai 20, 2020

 

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Miete, Leasing, Strom: Bei den von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen stapeln sich seit Mitte März die Fixkosten. Die Umsätze aber blieben, aus bekannten Gründen, aus.

 

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Miete, Leasing, Strom: Bei den von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen stapeln sich seit Mitte März die Fixkosten. Die Umsätze aber blieben, aus bekannten Gründen, aus.

Finanzminister: Erste Auszahlungen innerhalb von 10 Tagen

Um den Unternehmen und damit der Wirtschaft zu helfen, hat Österreichs Regierung verschiedene Geldtöpfe eingerichtet. Einer davon ist der Corona-Hilfsfonds mit 15 Milliarden Euro. Er besteht aus Garantien der Republik und Fixkostenzuschüsse.
Bereits seit 8. April können Unternehmen Garantien für Bankkredite beantragen. Bisher wurden laut Finanzministerium 1,13 Milliarden Euro als Garantien vergeben.

Ab heute, 20. Mai, gibt es für Unternehmen auch Zuschüsse zu den Fixkosten. Laut Finanzminister Gernot Blümel soll die Auszahlung innerhalb von zehn Tagen erfolgen. Weitere Anträge und Auszahlungen sollen im August und November erfolgen. Bei den Fixkosten kann etwa bei Einzelunternehmen auch ein Unternehmerlohn eingerechnet werden. Der Finanzminister rechnet mit der Auszahlung von mehreren Milliarden Euro.

Was müssen Betriebe für einen Fixkostenzuschuss tun?

Die Höhe des Zuschusses hängt vom Umsatzentgang ab. Bei Ausfällen zwischen dem 16. März und 15. September von über 80 Prozent bekommen Firmen bis zu 75 Prozent der Fixkosten, maximal bis zu 90 Mio. Euro, von der öffentlichen Hand ersetzt. Bei 40 bis 60 Prozent Umsatzausfall gibt es einen Zuschuss von 25 Prozent.

Um einen Zuschuss zu bekommen, müssen die Betriebe nachweisen, dass sie „gesund“ sind und vorlegen, dass sie zumutbare Maßnahmen gesetzt haben, um die laufenden Kosten zu reduzieren. Ab einem Zuschuss von 12.000 Euro erfolgt die Beantragung vom Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter über FinanzOnline. Die genaue Prüfung des Antrags erfolgt über die Covid-19-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG).

„Weniger als die Mindestsicherung“ – Kritik an Modell von Opposition und Wirtschaft

Der Mindestzuschuss muss 2.000 Euro betragen, sieht die Verordnung vor. Das kritisierte die Opposition im österreichischen Parlament. Zahlreiche Kleinstunternehmen würden so von den Förderungen ausgeschlossen werden. SPÖ-Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter befürchtet gar ein „Massensterben“ von Einpersonen- und Kleinstunternehmen. Auch die Junge Wirtschaft (JW) kritisierte die Umsetzung. Die Beantragung sei „sehr komplex“, und der Zuschuss greife bei Kleinstunternehmen nicht.

Laut Berechnungen der JW würden mit dem nun vorliegenden Modell viele „einen Betrag erhalten, der nicht einmal der Mindestsicherung entspricht“. Eine bereits ausbezahlte Unterstützung aus dem Härtefallfonds oder Entschädigungen nach dem Epidemiegesetz werden mit dem Fixkostenzuschuss gegengerechnet.

 

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