Bundeskanzler Kurz: Ausreise aus Tirol nur mit negativem Corona-Test

Die Ausreise aus Tirol ist künftig nur mehr mit negativem Coronavirus-Test möglich, kündigte Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz am Dienstag in einer Pressekonferenz an.
Februar 9, 2021

Die in Südafrika und Großbritannien entdeckten Mutationen des Coronavirus haben die österreichische Bundesregierung zum Handeln gezwungen. In einer Pressekonferenz am Dienstag verkündeten Bundeskanzler Sebastian Kurz, Gesundheitsminister Rudolf Anschober und Innenminister Karl Nehammer die neueste Maßnahme.

Maskenpflicht, Gastro

„In den meisten Teilen Österreichs setzt sich mehr und mehr die britische Mutation durch, und in Tirol die südafrikanische. Es gab in den letzten Tagen eine sehr emotionale Debatte, wie damit umzugehen ist“, sagte Kurz, „gerade bei so einer emotionalen Debatte braucht es einen ruhigen Blick und vor allem auch die Auseinandersetzung mit Fakten, um eine Versachlichung der Diskussion sicherstellen zu können.“

Tirol wird Sperrgebiet

Sowohl die südafrikanische, als auch die britische Mutation ist um etwa ein Drittel ansteckender. Der Unterschied: die britische Mutation scheint von den existierenden Impfstoffen abgedeckt zu sein, während die südafrikansiche Variante eine „extreme Herausforderung“ darstelle, so Kurz – der Impfstoff von AstraZeneca zeige bei der B.1.351-Variante eine deutlich geringere Wirksamkeit.

Warum ausgerechnet Tirol nun zur Sperrzone wird, begründete Kurz mit Fakten: Einzelne Fälle der sogenannten südafrikanischen Mutation tauchen quer durch Österreich verteilt auf, die Situation in Tirol sei aber besonders: 400 Verdachtsfälle gäbe es derzeit, davon 293 bestätigte und über 120 davon derzeit aktiv – die Masse davon im Bezirk Schwaz. Aufgrund dieser Fakten müsse man alles tun, um die Ausbreitung innerhalb von Schwaz, aber auch von dort aus nach außerhalb zu verhindern. „Wenn das nicht gelingt, muss die Ausbreitung verlangsamt werden“, setzte er nach.

Fahrten aus Tirol sind ab kommendem Freitag nur mehr mit einem verpflichteten negativen Testergebnis möglich. Dieses darf nicht älter als 48 Stunden sein. Die Maßnahme wird vorerst für zehn Tage gelten, ausgenommen davon ist Osttirol.

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