Nordseeinseln bleiben für Tagestouristen über Pfingsten gesperrt

Kommunen und Land ziehen die Reißleine: Schleswig-Holsteins Nordseeinseln und die allermeisten Halligen bleiben an Himmelfahrt und über Pfingsten für Tagesbesucher tabu. Auch für St. Peter-Ording gilt an beiden Wochenenden ein Betretungsverbot.
Mai 18, 2020

 

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Tagestouristen dürfen zu Christi Himmelfahrt und dem darauf folgenden Wochenende sowie an Pfingsten nicht auf Schleswig-Holsteins Nordseeinseln und die meisten Halligen. Auch für St. Peter-Ording gilt an beiden Wochenenden ein Betretungsverbot. Am Montag hat sich die Landesregierung mit den Landräten von Nordfriesland und Ostholstein sowie den Bürgermeistern beraten.

 

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Tagestouristen dürfen zu Christi Himmelfahrt und dem darauf folgenden Wochenende sowie an Pfingsten nicht auf Schleswig-Holsteins Nordseeinseln und die meisten Halligen. Auch für St. Peter-Ording gilt an beiden Wochenenden ein Betretungsverbot. Am Montag hat sich die Landesregierung mit den Landräten von Nordfriesland und Ostholstein sowie den Bürgermeistern beraten.

Angst vor Massenandrang an Tagesbesuchern

Hintergrund ist die Angst vor einem Massenandrang von Tagesbesuchern. „Schleswig-Holstein bietet Platz für alle, aber nicht für alle gleichzeitig in bestimmten Top-Destinationen wie Sylt oder Timmendorfer Strand“, sagte Wirtschaftsminister Bernd Buchholz. Etwaige Beschränkungen des Tagestourismus seien auch über Pfingsten hinaus möglich. Für Helgoland gilt das Betretungsverbot für Tagesurlauber bereits seit diesem Montag.

Nordfrieslands Landrat Florian Lorenzen verwies auf Erfahrungen vergangener Jahre an Himmelfahrt und Pfingsten mit „extremen Besuchen von Tagestouristen“. St. Peter-Ording habe 4.000 Einwohner und 5.000 Zweitwohnungen. Hinzu kämen 13.000 Buchungen für diese Wochenenden. „Allein auf Sylt rechnen wir am Himmelfahrtstag und zu Pfingsten mit bis zu 12.000 zusätzlichen Gästen.“ Im Falle von Ansteckungen sei es nahezu unmöglich nachzuverfolgen, wer wann wo gewesen sei. „Auch deshalb müssen wir diese Nadelöhre entschärfen.“ Besuche von Verwandten oder Freunden seien aber möglich. Alle Einwohner Nordfrieslands seien von dem Betretungsverbot ausgenommen.

„Müssen Nadelöhre entschärfen“

Für die Badeorte an der Ostsee wie Scharbeutz gelten die generellen Einschränkungen nicht. Damit ist an beiden Wochenenden auch ein Besuch der Ostseeinsel Fehmarn möglich. Gleiches gilt für Nordstrand und die Hamburger Hallig an der Nordseeküste.

Ostholsteins Landrat Reinhard Sager sagte, Lübeck und Ostholstein kämen ohne Betretungsverbote aus. Stattdessen gebe es einen Stufenplan, der sich an der Anzahl der Neuinfektionen orientiere. Am Ende könne auch ein Betretungsverbot stehen.

Am Montag sind in Schleswig-Holstein zahlreiche Lockerungen in der Corona-Krise in Kraft getreten. So dürfen Hotels, Ferienwohnungen und Restaurants wieder öffnen und auch Touristen ins Land einreisen. Es gelten aber überall strenge Hygiene- und Abstandsregelungen.

„Jetzt alles von 0 auf 100 Prozent hochzufahren, würde Infrastruktur völlig überfordern“

Die Beschlüsse der Landesregierung beinhalteten auch die Aufhebung des Betretungsverbots für die Inseln und Halligen. Allerdings wurde den Kreisen die Möglichkeit eingeräumt, bei Bedarf eigene Regelungen umzusetzen, um den Tagestourismus zu begrenzen.

Die Inseln Föhr, Amrum und Sylt baten dann um eine spätere Öffnung der Inseln für Tagestouristen. Anfang der vergangenen Woche hatten alle Sylter Gemeinden, Unternehmer und Sylt Marketing in einem Schreiben an Nordfrieslands Landrat Lorenzen die Bitte geäußert, das Betretungsverbot für Tagestouristen auf den Inseln zu verlängern. „Jetzt alles von 0 auf 100 Prozent hochzufahren, würde unsere Infrastruktur völlig überfordern“, hieß es in dem Schreiben.

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