Österreich: Verlängerung der Corona-Kurzarbeit um 3 Monate beschlossen

Die Corona-Kurzarbeit war zunächst mit drei Monaten befristet und kann nun um bis zu drei Monate verlängert werden. Vereinbarungen, die zum frühestmögliche Zeitpunkt am 1.3. begonnen haben, können also mit 1.6. verlängert werden.
Mai 25, 2020

 

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Österreichs Sozialpartner einigten sich auf eine Neuregelung, die mehr Rechtssicherheit für Arbeitnehmer bringen soll: Die Berechnung wurde vereinfacht, Arbeit auf Abruf ist verboten und dank geänderter Durchrechnungsmodalitäten bekommen ArbeitnehmerInnen in Kurzarbeit die tatsächlich geleistete Arbeit bezahlt.

 

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Österreichs Sozialpartner einigten sich auf eine Neuregelung, die mehr Rechtssicherheit für Arbeitnehmer bringen soll: Die Berechnung wurde vereinfacht, Arbeit auf Abruf ist verboten und dank geänderter Durchrechnungsmodalitäten bekommen ArbeitnehmerInnen in Kurzarbeit die tatsächlich geleistete Arbeit bezahlt.

„Ein erfolgreiches Modell geht in die Verlängerung“

„Ein erfolgreiches Modell geht in die Verlängerung“, begrüßt ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian die neue Sozialpartnervereinbarung. Es bleibt dabei, dass die Netto-Ersatzrate für Arbeitnehmer 80, 85 bzw. 90 Prozent beträgt. In Zukunft kann Arbeitnehmern kein Entgeltnachteil aus der Möglichkeit der Arbeitszeitdurchrechnung entstehen, da die sich die Arbeitszeitdurchrechnung nicht auf die Entgeltfindung auswirkt.

Neu geregelt ist auch die Bezahlung für Lehrlinge, sie bekommen beim Wechsel des Lehrjahres oder bei erfolgreicher Lehrabschlussprüfung eine höhere Lehrlingsentschädigung beziehungsweise mehr Lohn und Gehalt. „Das ist ein wichtiges Signal an die Jugend“, sagt Katzian. Außerdem sieht die Neuregelung eigene Dienstzettel für die Zeit der Kurzarbeit vor, was der ÖGB-Präsident als „wichtigen Beitrag für mehr Rechtssicherheit“ bewertet.

Mehr Planbarkeit für Arbeitnehmer

„Wir wissen nicht, wie lange diese Krise noch andauert, daher ist die Verlängerung der Corona-Kurzarbeit wichtig und richtig“, sagt Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl. „Wir haben Präzisierungen vorgenommen, die das Modell noch attraktiver machen. Ziel war, ist und bleibt es, Arbeitslosigkeit zu verhindern.“

Anderl streicht die verbesserte Planbarkeit für Arbeitnehmer hervor. In der neuen Vereinbarung ist Arbeit auf Abruf dezidiert verboten, Arbeitgeber müssen mindestens drei Tage im Voraus bekannt geben, wenn sie höhere Arbeitszeiten benötigen werden. „Ein weiterer wichtiger Punkt war uns, dass die Beschäftigten in Kurzarbeit die tatsächlich jedes Monat geleistete Arbeit auch bezahlt bekommen – nach dem Motto was es wiegt, das hat‘s.“

Die Wirtschaftskammer (WKÖ) begrüßt vor allem die mit der neuen Vereinbarung minimierte Bürokratie für Betriebe und die erhöhte Rechtssicherheit.

Wirtschaftskammer: Weniger Bürokratie, mehr Rechtssicherheit für Betriebe

„Die Verlängerungsmöglichkeit sowie die nun erzielten Erleichterungen bringen Sicherheit für die Betriebe. Die Wirtschaft arbeitet am Comeback, umso mehr brauchen unsere Unternehmen passende Rahmenbedingungen auch bei der Kurzarbeit“, so WKÖ-Präsident Harald Mahrer.

Um das Hochfahren der Wirtschaft zu erleichtern, kann der Arbeitgeber nun unter bestimmten Voraussetzungen eine höhere Arbeitszeit anordnen als grundsätzlich vereinbart. Unternehmen müssen künftig nicht mehr die Sozialpartner bei Arbeitszeitänderungen verständigen. Der Beschäftigtenstand soll gehalten werden, die Vereinbarung sieht hier aber auch Klarstellungen und Lockerungen vor, so entfällt etwa mit Zustimmung der Gewerkschaft oder des AMS-Regionalbeirats die Behaltepflicht nach der Kurzarbeit.

Informationen zu den Neuerungen bieten ÖGB und AK über die Jobundcorona-Hotline, die von Montag bis Freitag ab 9 Uhr unter der Nummer 0800 22 12 00 80 erreichbar ist. Auf der Website jobundcorona.at finden sich nicht nur zur Kurzarbeit, sondern zu allen wichtigen Themen rund um Arbeit und Corona ausführliche Fragen und Antworten, die FAQ stehen nicht nur auf Deutsch, sondern auch in vielen anderen Sprachen zum Download bereit.

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