Förderungen für das Tourismusgewerbe in Österreich

Teil 3
November 13, 2015

Cash für Investitionen
Ein Business Meeting in einem Konferenzraum bestehend aus einem stehenden Mann und drei sitzenden Frauen
Tourismus und Freizeitwirtschaft sind zusammen der bedeutendste Wirtschaftszweig Österreichs. Die Landesregierungen setzen sich das Ziel, diesen Wirtschaftszweig zu unterstützen und ihn positiv zu entwickeln.
Die Unterstützung der Unternehmen durch die öffentliche Verwaltung soll möglichst rasch und unbürokratisch abgewickelt werden.
In den letzten Ausgaben haben wir Sie bereits über die investiven Maßnahmen und die Regelungen bezüglich Beratungs- und Ausbildungsförderung und Kooperationsförderung der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Ges.m.b.H. informiert.

Die Teile B und C beinhalten alle Regelungen bezüglich Beratungs- und Ausbildungsförderung und Kooperationsförderung.
Das Ziel hier ist es die Anpassungsfähigkeit an neue Markterfordernisse zu stärken und die Gründung von Tourismusunternehmen zu unterstützen. Des Weiteren werden Kooperationen auf betrieblicher Ebene durch finanzielle Unterstützungen forciert und die Effizienz des Marktauftritts auf internationalen Märkten soll gestärkt werden. Gefördert werden physische und juristische Personen, Personengesellschaften, Erwerbsgesellschaften und sonstige Rechtsträger, soweit die Eigenschaften für Klein- und Mittelbetriebe zutreffen.
Mittelpunkt dieses Programms sind die Entwicklung von Marktstrategien und die Produktentwicklung zum Ansprechen neuer Zielgruppen insbesondere mit Hilfe neuer Medien und die strategische Unternehmensplanung. Darüber hinaus werden mit obigen Punkten in Verbindung stehende externe Beratungs- und Ausbildungsmaßnahmen unterstützt. Um die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Tourismusunternehmen zu stärken, werden die Kosten für Maßnahmen im Bereich der Marktpräsenz, der Erzielung von Kostenvorteilen und der Erhöhung der Dienstleistungsqualität vom jeweiligen Bundesland teilweise mitgetragen.

Überdies wird die Zusammenführung von Tourismusunternehmen von Experten als wichtiger Punkt angesehen und somit ebenfalls forciert. Um die Kommunikation noch effizienter zu gestalten, ergeben sich auch Beihilfen beim Entstehen von leistungsfähigen oder neuen Vertriebssystemen insbesondere mit Hilfe neuer Medien (e-commerce, b2b) sowie des direkten Verkaufes.

Die Förderung besteht konkret aus einem Einmalzuschuss von max. 50% der Kosten, der vom Bund und dem jeweiligen Bundesland je zur Hälfte getragen wird. Als Berechnungsgrundlage dienen die in Rechnung gestellten Honorare für maximal 35 Tagwerke (50 Tagwerke bei regionaler Kooperation).
Hierbei liegt die Obergrenze bei EUR € 100.000,- und die Untergrenze der Kosten bei EUR 5.000,-.

Mit diesem umfangreichen Programm wird der österreichischen Gastronomie auf allen Ebenen die Möglichkeit gegeben, sich den neuen Trends anzupassen und somit werden Österreichs vielfältige touristische Möglichkeiten noch besser ausgeschöpft.

ZUSAMMENFASSUNG:

Förderungsprogramm:
Beratungs- und Ausbildungsförderung und Kooperationsförderung

Wie wird gefördert?
Einmalzuschuss von max. 50% der Kosten
Obergrenze a 100.000,-
Untergrenze a 5.000,-

Wer wird gefördert?
physische und juristische Personen, Personengesellschaften, Erwerbsgesellschaften und sonstige Rechtsträger, soweit die Eigenschaften für Klein- und Mittelbetriebe zutreffen.

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