Corona-Sammelklage: Verbraucherschützer rechnet mit Schadenersatzanspruch von über 5 Millionen Euro

Die viel diskutierte Sammelklage von Urlaubern im Zusammenhang mit dem Corona-Virus gegen Ischl bzw. Tirol geht in die nächste Runde: Heute werden die ersten 50 Opfer-Anschlüsse an Strafverfahren gemacht.
April 14, 2020

 

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Beim Verbraucherschutzverein (VSV) haben sich bisher über 4.500 Personen gemeldet, die in Tirol Anfang März Ski-Fahren waren und sich dabei mit dem Corona Virus angesteckt haben.

Über 70 Prozent der Kläger kommen aus Deutschland

Mit 3.246 Meldungen und damit 71 Prozent aller stellen deutsche Ski-Fahrer das Groß der Beschwerden. Doch es gibt aus nahezu allen europäischen Staaten Meldungen.

„Der VSV bringt heute die ersten 50 Fälle als Privatbeteiligtenanschlüsse an das Strafverfahren bei der StA Tirol ein,“ sagt Peter Kolba, Obmann des VSV. „Hunderte weitere werden folgen. Damit sollte die Staatsanwaltschaft genug Anhaltungspunkte für Ermittlungen haben.“

Verbraucherschützer zweifelt an gerichtlich unabhängiger Beurteilung in Tirol

Die Fälle werden nun vom VSV geprüft und wenn Geschädigte über Deckungen von Rechtsschutzversicherungen haben, dann werden erste Musterprozesse vorbereitet. Für Betroffene ohne Rechtsschutzversicherung wird der VSV versuchen Prozessfinanzierer zu vermitteln.

„Wir werden prüfen, ob wir die Amtshaftungsklagen in Wien anhängig machen können. Da sollte – nach allem was wir bisher erleben – eine gerichtliche Beurteilung unabhängiger möglich sein, als im Land Tirol,“ vermutet Kolba.

Kolba: „Ich gehe von einem Schadenersatzanspruch von über 5 Millionen Euro aus.“

Das Ski-Gebiet Ischgl wird in 76,8 Prozent als Zieldestination angegeben. Die Masse der Betroffenen reiste am Wochenende von 7. bis 8. März an und zwischen 10. und 14. März wieder ab.

„Während man in Ischgl immer noch meint, alles richtig gemacht zu haben, liegen rund 40 Personen auf Intensivstationen und drei Personen sind bereits verstorben,“ zieht Kolba eine Zwischenbilanz. „Ich gehe von einem Schadenersatzanspruch von über 5 Millionen Euro aus.“

 

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