Sammelklage: Hunderte Hoteliers fordern Entschädigung vom Staat

Hunderte österreichische Hotels und Beherbergungsbetriebe berufen sich auf das Epidemiegesetz und fordern vom Staat eine entsprechende Entschädigung.
April 30, 2020

 

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Wie die österreichische Tageszeitung „Kurier“ berichtet, könnte die Schließung der Hotels und Beherbergungsbetriebe in den Skigebieten von Tirol, Vorarlberg, Salzburg und Kärnten Mitte März der Republik Österreich einiges kosten.

 

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Wie die österreichische Tageszeitung „Kurier“ berichtet, könnte die Schließung der Hotels und Beherbergungsbetriebe in den Skigebieten von Tirol, Vorarlberg, Salzburg und Kärnten Mitte März der Republik Österreich einiges kosten.

Sammelklage von 500 Hoteliers

So vertritt etwa der Wiener Prozessfinanzierer AdvoFin im Zuge einer Sammelklageaktion rund 500 Hoteliers und Pensionsbetreiber mit einem kolportierten Verdienstausfall in Höhe von rund zwölf Millionen Euro.

Diese Summe entspreche laut Ansicht von AdvoFin etwa einem Zehntel des geschätzten Gesamtschadens, erklärt Gerhard Wüest, Vorstand des Prozessfinanzieres gegenüber der Tageszeitung. „Bei uns haben sich vor allem die kleineren und mittleren Hotels gemeldet, die großen Hotels haben sich mit ihren Anwälten selbst organisiert.“ Bei großen Hotels schätzt man den Schaden pro Unternehmen auf bis zu 500.000 Euro.

Berufung auf Epidemiegesetz

Die Bezirkshauptmannschaften in Tirol, Vorarlberg, Salzburg und Kärnten haben die Tourismusbetriebe Mitte März – wenige Tage vor Inkrafttreten der Covid-Gesetze am 16. März – nach dem Epidemiegesetz geschlossen.

Laut dem Epidemiegesetz haben die betroffenen Tourismusbetriebe einen gesetzlichen Anspruch auf die Erstattung des Verdienstentgangs. Dieser errechnet sich aus dem Umsatz abzüglich der Personal- und Materialkosten. Die Entschädigung kann für die Dauer der amtlichen Betriebsschließung eingefordert werden.

Die Schließungsverordnungen nach dem Epidemiegesetz wurden in den vier Bundesländern zwischen dem 26. März und 30. März wieder aufgehoben. Demnach geht es um einen Zeitraum von 14 Tagen, dies variiert laut „Kurier“ aber von Bundesland zu Bundesland.

Ohne Entschädigung wird es für viele Betriebe eng

„Wir haben für 80 Prozent der Hotels die Entschädigungsanträge bereits bei den Bezirkshauptmannschaften eingebracht“, so der AdvoFin-Vorstand Wüest gegenüber „Kurier“. „Diese müssen dann innerhalb von sechs Monaten eine entsprechenden Bescheid ausstellen.“ Ist der Bescheid für das Hotel negativ, kann der Weg über die Verwaltungsgerichte beschritten werden.

Laut AdvoFin würde es für viele Beherbergungsbetriebe eng werden, sollte die Entschädigung nicht zeitnah erfolgen. Wüest gehe davon aus, dass der Bund an einer einheitlichen Entschädigungslösung arbeitet. Dafür spricht laut Wüest, dass die Bezirkshauptmannschaften zurzeit auf „allgemein verbindliche Richtlinien seitens des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz“ warten, um die Entschädigungsfalle bearbeiten zu können.

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