Alfons Schuhbeck: Kann er die Zwangsräumung abwenden?

Der wegen Steuerhinterziehung verurteilte Starkoch Alfons Schuhbeck soll nach dem Gewürzladen auch seine Wohnung in München räumen. Nun bezahlte er die Mietschulden, sein Anwalt hofft auf eine Einigung.
März 15, 2023 | Fotos: Benjamin Janecke (CC BY-SA 3.0)

Als Alfons Schuhbeck im Oktober zu einer mehr als dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt wurde, hätte man meinen können, jetzt wird es ruhig um den ehemaligen Fernsehkoch. Doch die Rechtsstreitigkeiten nehmen kein Ende: Die Vermieterin des Gewürzladens der Schuhbecks Company im Orlandohaus, die Messerschmitt-Stiftung, hatte nach Mietrückständen eine Räumungsklage erhoben. Nun soll er auch die zweistöckige Dachgeschosswohnung verlassen, die sich über dem „Orlando“ befindet.

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Alfons Schuhbeck soll seine Wohnung über dem „Orlando“ räumen, wie die Bild berichtet

Als Alfons Schuhbeck im Oktober zu einer mehr als dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt wurde, hätte man meinen können, jetzt wird es ruhig um den ehemaligen Fernsehkoch. Doch die Rechtsstreitigkeiten nehmen kein Ende: Die Vermieterin des Gewürzladens der Schuhbecks Company im Orlandohaus, die Messerschmitt-Stiftung, hatte nach Mietrückständen eine Räumungsklage erhoben. Nun soll er auch die zweistöckige Dachgeschosswohnung verlassen, die sich über dem „Orlando“ befindet.

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Alfons Schuhbeck soll seine Wohnung über dem „Orlando“ räumen, wie die Bild berichtet

Schuhbeck hatte gegen das Urteil im Steuerhinterziehungsprozess Revision eingelegt und bleibt auf freiem Fuß, bis über diese entschieden wird. Doch nun hat die Messerschmitt-Stiftung ein Räumungsverfahren für seine Wohnung angestrengt, wie bild.de berichtete. Dabei gebe es bei der Wohnung keine Mietrückstände, wie Schuhbecks Anwalt Joachim Borggräfe einräumt.

Außerdem seien am Mittwoch die Mietrückstände von rund 330.000 Euro für den Gewürzladen am Platzl an den Vermieter überwiesen worden. Wie das Geld aufgetrieben werden konnte, geht Medienberichten nicht hervor; jedenfalls hofft der Anwalt, die Zwangsräumung des Landens und der Wohnung durch die erfolgten Zahlungen abwenden zu können.

Ob es gelingt, ist noch unklar. Der Räumungstitel gegen den Gewürzladen ist bereits gerichtlich erwirkt worden, es liegt also im Ermessen des Vermieters, ob das Geschäft im Haus bleiben darf.

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