Weitere Niederlage für Alfons Schuhbeck: Gewürzladen muss geräumt werden

Nach dem Gefängnisurteil muss der Starkoch Alfons Schuhbeck nun auch seinen Gewürzladen räumen.
Februar 14, 2023 | Photos: beigestellt

Mit Alfons Schuhbecks einstigen Imperium in München geht es zu Ende. Am Montag entschied das Landgericht München, dass sein Gewürzladen am Platzl geräumt werden muss. Die Vermieterin des Geschäftslokals im Orlandohaus, die Messerschmitt-Stiftung, hatte nach Mietrückständen und der Weigerung der Schuhbecks Company, die Räume aufzugeben, Klage erhoben.

csm_Schuhbeck_header2_387154da01Alfons Schuhbeck konnte bis vor Kurzem noch ein stattliches Imperium sein Eigen nennen – doch ein Gerichtsprozess folgt auf den anderen

Mit Alfons Schuhbecks einstigen Imperium in München geht es zu Ende. Am Montag entschied das Landgericht München, dass sein Gewürzladen am Platzl geräumt werden muss. Die Vermieterin des Geschäftslokals im Orlandohaus, die Messerschmitt-Stiftung, hatte nach Mietrückständen und der Weigerung der Schuhbecks Company, die Räume aufzugeben, Klage erhoben.

csm_Schuhbeck_header2_387154da01Alfons Schuhbeck konnte bis vor Kurzem noch ein stattliches Imperium sein Eigen nennen – doch ein Gerichtsprozess folgt auf den anderen

Zumindest zwei Monatsmieten – insgesamt rund 330.000 Euro – soll das Unternehmen im Rückstand gewesen sein.

Schuhbeck ist längst nicht mehr Chef seines Imperiums. Auch im Gewürzladen, der noch übrig bleibt, ist er nur mehr als Angestellter geführt.

Ohne das Flagschiff am Platzl sieht es schlecht aus um die verbleibenden Unternehmungen der Schuhbeck-Firma. 60 Arbeitsplätze seien laut dem Anwalt des Unternehmens betroffen, sagte er in der tz. Bis zum 15. März bleibt noch Zeit, die ausstehenden Mieten zu zahlen. Selbst dann ist unwahrscheinlich, dass der Gewürzladen bleiben darf.

Der ehemalige Fernsehkoch war im vergangenen Herbst wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Nach Ansicht des Gerichts hatte der Koch rund 2,3 Millionen Euro am Finanzamt vorbeigeschleust. Dafür wurde eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verhängt.

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