Bis zu 30.000 Euro Strafe: Gasthaus war trotz Corona-Verbots geöffnet

Der Wirt muss nun mit einer Geldstrafe von bis zu 30.000 Euro rechnen.
Mai 6, 2020

 

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Ein Wirt im Burgenland, soll seinen Betrieb trotz des behördlichen Verbots für Gäste geöffnet haben.

 

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Ein Wirt in Kleinzicken, im österreichischen Burgenland, soll in den vergangenen Wochen seinen Betrieb trotz des behördlichen Verbots für Gäste geöffnet haben. Die Polizei bestätigte auf Nachfrage des österreichischen Rundfunks (ORF) zumindest zwei Fälle.

Bis zu 30.000 Euro Strafe

Der Wirt wurde bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Oberwart angezeigt und muss nun mit einer Geldstrafe von bis zu 30.000 Euro rechnen.

Sämtliche Gastronomiebetriebe sind aufgrund der Coronavirus-Pandemie seit 16. März behördlich geschlossen. Sie dürfen erst ab 15. Mai unter strengen Sicherheitsvorkehrungen wieder Gäste empfangen.

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