Deutschland: Härtefallhilfe ab sofort beantragbar

Von der Pandemie betroffene Unternehmer, bei denen die bestehenden Coronahiilfen noch nicht greifen, können nun die sogenannte Härtefallhilfe beantragen. Erstattet werden Fixkosten mit einem Zuschuss von 2000 bis 100.000 Euro.
Mai 20, 2021 | Fotos: Shutterstock

Die Gastronomie und Hotellerie ist stark von der Corona-Pandemie betroffen, nicht alle Unternehmen waren aber für die bisherigen Hilfspakete – die November- und Dezemberhilfe bzw. die Überbrückungshilfe  – berechtigt. Jene, die aufgrund einer Härtefallkonstellation leer ausgegangen sind, können jetzt für die Monate November 2020 bis Juni 2021 die Härtefallhilfe beantragen. Erstattet werden Fixkosten mit einem Zuschuss von bis zu 100.000 Euro.

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Nicht alle Betriebe waren für Überbrückungshilfen antragsberechtigt – jetzt soll eine Härtefallhilfe die Lücken schließen

Die Gastronomie und Hotellerie ist stark von der Corona-Pandemie betroffen, nicht alle Unternehmen waren aber für die bisherigen Hilfspakete – die November- und Dezemberhilfe bzw. die Überbrückungshilfe  – berechtigt. Jene, die aufgrund einer Härtefallkonstellation leer ausgegangen sind, können jetzt für die Monate November 2020 bis Juni 2021 die Härtefallhilfe beantragen. Erstattet werden Fixkosten mit einem Zuschuss von bis zu 100.000 Euro.

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Nicht alle Betriebe waren für Überbrückungshilfen antragsberechtigt – jetzt soll eine Härtefallhilfe die Lücken schließen

Förderfähige Fixkosten können für den Zeitraum zwischen November 2020 und Ende Juni 2021 erstattet werden, wenn ein Unternehmen durch die Pandemie Verluste erlitten hat, die zur Zahlungsunfähigkeit führen können, aber nicht für die anderen Hilfspakete berechtigt war. Die Art und Höhe der Härtefallhilfe wird von den einzelnen Ländern beschlossen. Bayern zum Beispiel stellt 233 Millionen Euro zur Verfügung.

Alle Infos zu den Härtefallhilfen im Detail:

Es können in allen Ländern Anträge auf Härtefallhilfe gestellt werden. Informationen zur Antragstellung sowie allgemeine und länderspezifische Informationen zu den Härtefallhilfen finden Sie unter www.haertefallhilfen.de.

Was sind die Härtefallhilfen?

  • Die Härtefallhilfen sind ein zusätzliches Angebot an die Unternehmen. Sie ergänzen die bisherigen Hilfen des Bundes und der Länder in der Corona-Pandemie.
  • Mit den Härtefallhilfen können die Länder auf Grundlage von Einzelfallprüfungen die Unternehmen unterstützen, die nach Ermessensentscheidungen der Länder eine solche Unterstützung benötigen.
  • Bund und Länder stellen für die Härtefallhilfen einmalig Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt bis zu 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Bund und Länder bringen diese Mittel je zur Hälfte auf. Die Bundesmittel sind bis zum 15. Dezember 2021 abrufbar.

Wer kann Härtefallhilfe beantragen?

  • Antragsberechtigt sind grundsätzlich Unternehmen und Selbständige, die eine Corona-bedingte erhebliche finanzielle Härte erlitten haben. Eine Corona-bedingte erhebliche finanzielle Härte liegt insbesondere vor, wenn Unternehmen außerordentliche Belastungen zu tragen haben, die absehbar ihre wirtschaftliche Existenz bedrohen. Die Entscheidung, ob eine solche Härte vorliegt, treffen die Länder in eigener Regie unter Billigkeitsgesichtspunkten. Es können mit der Härtefallhilfe solche Härten abgemildert werden, die im Zeitraum 1. März 2020 bis 30. Juni 2021 entstanden sind.
  • Als Unternehmen gilt dabei jede rechtlich selbständige Einheit (mit eigener Rechtspersönlichkeit) unabhängig von ihrer Rechtsform, die wirtschaftlich am Markt tätig ist (inklusive gemeinnützigen Unternehmen bzw. Sozialunternehmen, Organisationen und Vereinen).
  • Abweichend davon sind folgende Unternehmen explizit nicht antragsberechtigt: Unternehmen, die nicht bei einem deutschen Finanzamt geführt werden, Unternehmen ohne inländische Betriebsstätte oder inländischen Sitz sowie öffentliche Unternehmen.
  • Härtefallhilfen sind wie die Überbrückungshilfen grundsätzlich durch prüfende Dritte (Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer) zu beantragen.
  • Ein rechtlicher Anspruch auf Härtefallhilfe besteht nicht.

Wo kann die Härtefallhilfe beantragt werden?

  • Die Härtefallhilfen werden beim jeweiligen Land beantragt. Auch die Entscheidung über die Anträge obliegt dem jeweiligen Land. Die Länder richten dazu eine entsprechende Bewilligungsstelle ein, die zum Beispiel aus Vertretern von Ministerien und ggf. weiteren Institutionen besteht.
  • Informationen zur Antragstellung finden Sie unter www.haertefallhilfen.de. Im Großteil der Länder erfolgt die Antragstellung über die dort verlinkte Antragsplattform. In Hessen und Mecklenburg-Vorpommern erfolgt die Antragstellung an anderer Stelle. Weitere Informationen finden Sie unter „Hilfe in Ihrem Bundesland“ auf www.haertefallhilfen.de.

Wieviel Härtefallhilfe kann ein Unternehmen bekommen?

  • Die Höhe der Unterstützungsleistung richtet sich nach der Corona-bedingten bisher nicht ausgeglichenen Belastung. Sie orientiert sich grundsätzlich an den förderfähigen Tatbeständen der bisherigen Unternehmenshilfen des Bundes, d.h. insbesondere an den förderfähigen Fixkosten. In Abhängigkeit von der Belastung sollte die Härtefallhilfe im Förderzeitraum im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen.
  • Dabei muss die Bewilligung der Mittel beihilferechtskonform erfolgen. Der beihilferechtlich zulässige Höchstbetrag unter Ausnutzung der Kumulierungsmöglichkeiten darf insgesamt nicht überschritten werden (insb. Rahmen der De-minimis-Verordnung, Bundesregelung Kleinbeihilfen und Bundesregelung Fixkostenhilfe).
  • Steuerlich sind die Härtefallhilfen als Betriebseinnahmen nach den allgemeinen ertragsteuerrechtlichen Regelungen im Rahmen der Gewinnermittlung zu berücksichtigen. Die Bewilligungsbehörde informiert die Finanzbehörden elektronisch von Amts wegen über die gewährte Härtefallhilfe unter Benennung des Leistungsempfängers.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

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