Kein Ende in Sicht: Regierung verlängert Lockdown

Die Österreichische Bundesregierung verlängert den Lockdown für die heimische Gastro abermals.
Januar 17, 2021 | Fotos: beigestellt

Die Hoffnungen zumindest noch einen Bruchteil des Wintergeschäfts zu retten, schwinden dahin. Wie die Österreichische Bundesregierung in der heutigen Pressekonferenz bekannt gab, verlängert sich der Lockdown für Gastronomie und Hotellerie auf unbestimmte Zeit. Nämlich so lange bis die 7-Tage-Inzidenz auf 50 gesunken ist. Hauptgrund für die erneute Verlängerung ist die britische Mutation des Corona-Virus B117, welches bereits Österreich erreicht hat und noch ansteckender als Covid-19 ist.

Maskenpflicht, Gastro
Die Bundesregierung rund um Kanzler Sebastian Kurz verlängert den Gastro-Lockdown bis die 7-Tage-Inzidenz auf 50 gesunken ist.

Lockerungen frühestens EndeFebruar

Aktuell liegt die Inzidenz in Österreich aber mit 130 weit darüber. Somit wird es frühestens Ende Februar zu Lockerungen kommen – wahrscheinlich aber März. Weiters verkünden die Regierungsvertreter, dass Restaurants und Hotels nur dann betreten werden dürfen, wenn sie einen negativen Corona-Test vorweisen können, der nicht älter als 48 Stunden alt ist. Fraglich natürlich, wie viele Gäste diesen Umweg auf sich nehmen werden.

30 Prozent Umsatzersatz

Wehrmutstropfen in dieser Entscheidung bleibt zumindest eine Umsatzentschädigung von 30 Prozent bis zu 60.000 Euro pro Monat sowie die Verlängerung der Kurzarbeit und des Fixkostenzuschusses für Gastronomie und Hotellerie bis zum Ende des Lockdowns. Doch nicht nur Arbeitgebern der Branche, sondern auch Arbeitnehmern soll künftig unter die Arme gegriffen werden und werden für ihre Lohnausfälle kompensiert werden. Wie und in welcher Form lässt Bundeskanzler Sebastian Kurz allerdings noch offen. Vizekanzler Kogler verspricht betroffenen Betrieben auch weitere Bonus-Zahlungen, um durch diese wirtschaftlich schwere Zeit zu kommen.

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Ab 25. Jänner müssen FFP2-Masken im Einzelhandel sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln getragen werden. Außerdem wird der Mindestabstand auf 2 Meter vergrößert.

Verschärfte Maßnahmen

Besser sieht es dahingehend für Schulen und körpernahe Dienstleistungen aus, die am 8. Februar unter strengen Auflagen wie das Tragen der FFP2-Masken und 2-Meter-Abstand wieder öffnen dürfen. Bereits ab dem 25. Jänner gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Supermärkten das verpflichtende Tragen der wesentlich sichereren FFP2-Masken. Diese will Gesundheitsminister Anschober der Bevölkerung sogar gratis zur Verfügung stellen. 

Ab dem 25. Jänner gelten folgende Maßnahmen: 

  • Mindestabstand von 2 Metern
  • Verpflichtendes Tragen von FFP2-Masken im Einzelhandel und öffentlichen Verkehrsmitteln 

Ab dem 8. Februar gelten folgende Maßnahmen: 

  • Handel und körpernahe Dienstleistungen sowie Museen dürfen unter strengeren Auflagen öffnen
  • Gastronomie und Tourismus bleiben bis Ende Februar zu
  • Schulen bleiben bis zu den Semesterferien zu

Videokonferenz für Brancheninsider

Im Anschluss an die heutige Pressekonferenz laden Bundesministerin Elisabeth Köstinger, Finanzminister Gernot Blümel sowie WKO-Präsident Harald Mahrer zu einer exklusiven Videokonferenz mit Vertretern aus Gastronomie und Hotellerie. Moderiert wird das digitale Exklusiv-Meeting von ROLLING PIN CEO Jürgen Pichler. Hier könnt ihr am Livestream teilnehmen!

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