Mehr Maske: Nordrhein-Westfalen will bei Bestimmungen für Gastro-Öffnung nachschärfen

Für Restaurants, Cafés und Kneipen hat in dieser Woche die neue Normalität begonnen. Nun will das Land bei den Bestimmungen nachschärfen. Entscheidend ist vor allem der richtige Schutz.
Mai 15, 2020

 

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Wo nicht ausreichend Abstand eingehalten werden kann, sollen Gäste in Restaurants notfalls Schutzmasken tragen. Man prüfe, diese Regelung in die Corona-Schutzverordnung aufzunehmen, heißt es in einem Papier aus dem Gesundheitsministerium, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. „Es bestehen keine Bedenken dagegen, wenn ab sofort vor Ort so verfahren wird.“

 

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Wo nicht ausreichend Abstand eingehalten werden kann, sollen Gäste in Restaurants notfalls Schutzmasken tragen. Man prüfe, diese Regelung in die Corona-Schutzverordnung aufzunehmen, heißt es in einem Papier aus dem Gesundheitsministerium, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. „Es bestehen keine Bedenken dagegen, wenn ab sofort vor Ort so verfahren wird.“

Infektionsrisiko bei zu geringen Abständen minimieren

Damit trägt das Ministerium dem Problem Rechnung, dass in Durchgängen in vielen Cafés oder Restaurants keine 1,5 Meter Abstand zu anderen Tischen gehalten werden können. Um das Infektionsrisiko trotzdem nicht zu groß werden zu lassen, sollen Gäste in Innenräumen beim Rein- und Rausgehen, aber auch beim Weg zur Toilette eine Schutzmaske tragen, wenn ansonsten nicht ausreichend Abstand gehalten werden kann. Für Kellnerinnen und Kellner gilt ohnehin eine Maskenpflicht.

Visiere, wie man sie derzeit oft bei Verkäufern sieht, hält das Land nach Ratschlägen des Robert-Koch-Instituts für keine ausreichende Alternative zu Schutzmasken. Da sie nicht eng am Gesicht anlägen, könnten sie die Verbreitung über die Atemluft nicht gleichwertig wie Masken verhindern. Ausnahmen könnten allerdings für Beschäftigte ohne nahen Kundenkontakt gelten.

Daten der Gäste zur Nachverfolgung von Infektionsketten

Zudem präzisierte das Ministerium, welche Betriebe geöffnet werden dürfen: Das gilt unabhängig davon, was sie ausschenken, also nur Getränke oder auch Speisen. Entscheidend sei, dass der Service am Tisch stattfinde – mit den notwendigen 1,5 Meter Abstand von Tisch zu Tisch. Clubs und Discos bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Zuvor hatte es in einigen Kommunen Unklarheiten gegeben, ob Kneipen der Betrieb erlaubt ist.

Daten der Gäste müssen überall registriert und mindestens vier Wochen lang aufgehoben werden, damit sie den Gesundheitsämtern auf Nachfrage bereitgestellt werden können, um Infektionsketten nachzuverfolgen.

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