Mehrwegpflicht: Deutsche Umwelthilfe geht gegen Restaurantketten vor

Seit einem halben Jahr gilt die Mehrwegangebotpflicht in Deutschland. Die Deutsche Umwelthilfe startete nun juristische Verfahren gegen 20 Gastronomieunternehmen, bei denen Verstöße festgestellt worden sein sollen.
Juli 5, 2023

Bereits kurz nach der Einführung der Mehrwegangebotspflicht bekritelte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die mangelnde Umsetzung der neuen Regelung bei einigen Gastro-Ketten. Ein halbes Jahr später prescht die gemeinnützige Organisation erneut vor – mit rechtlichen Schritten. Außerdem fordert sie ein Einwegverbot für den Vor-Ort-Verzehr und eine Einwegabgabe von mindestens 20 Cent pro Geschirrteil.

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Seit Beginn des Jahres müssen gastronomische Betriebe in Deutschland ab einer bestimmten Größe, die Getränke oder Speisen zum Mitnehmen anbieten, Merwegbehälter bereitstellen

Bereits kurz nach der Einführung der Mehrwegangebotspflicht bekritelte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die mangelnde Umsetzung der neuen Regelung bei einigen Gastro-Ketten. Ein halbes Jahr später prescht die gemeinnützige Organisation erneut vor – mit rechtlichen Schritten. Außerdem fordert sie ein Einwegverbot für den Vor-Ort-Verzehr und eine Einwegabgabe von mindestens 20 Cent pro Geschirrteil.

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Seit Beginn des Jahres müssen gastronomische Betriebe in Deutschland ab einer bestimmten Größe, die Getränke oder Speisen zum Mitnehmen anbieten, Merwegbehälter bereitstellen

Personal wies nicht auf Alternativen hin

Die DUH führte stichprobenartige Testbesuche bei 27 großen Anbietern von Essen und Getränken zum Mitnehmen durch. Das Ergebnis: Insgesamt wurden bei 20 Betrieben Verstöße festgestellt. Gegen Unternehmen und Franchise-Händler von Backwerk, Dunkin Donuts, Vapiano, Sausalitos, Yoko Sushi, Cineplex, UCI Kinos, Bäckerei Wiedemann und andere hat die Umweltschutzorganisation nun juristische Verfahren gestartet, wie die DUH am Mittwoch in einer Aussendung bekanntgab. Darin wird auch konkretisiert, worin die festgestellten Verstöße bestehen: Bei den betroffenen Betrieben wurde zwar Mehrweggeschirr angeboten, Kundinenn und Kunden hätten aber nur wenige, schlecht wahrnehmbare oder keine Informationen über die Alternative zum Einweggeschirr erhalten.

Umweltministerin Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen) hatte Ende Juni eine Verschärfung der Mehrwegpflicht angekündigt. Der DUH gehen die angekündigten Nachbesserungen aber nicht weit genug: Ohne eine Einwegabgabe von mindestens 20 Cent pro Geschirrteil werde die Angebotspflicht zahnlos bleiben. Das von der DUH seit langem geforderte Einwegverbot für den Vor-Ort-Verzehr und die angekündigte Schließung eines Schlupflochs zur Umgehung der Mehrwegpflicht durch Einweg aus Pappe oder Aluminium seien jedoch erste richtige Schritte.

DUH will Testbesuche fortsetzen

„Die Ergebnisse unserer erneuten Testbesuche sind auch sechs Monate nach Einführung der Mehrwegpflicht katastrophal. In fast zwei Drittel der untersuchten Filialen haben wir Verstöße gegen die Mehrwegangebotspflicht festgestellt. Dabei handelt es sich nicht um einzelne Ausrutscher, sondern um eine klare Tendenz, Mehrweg regelrecht zu boykottieren. Selbst wenn Mehrweg angeboten wird, ist das Angebot häufig unvollständig oder schlecht gemacht mit beispielsweise deutlich überhöhten Pfandbeträgen. Kontrollen der Behörden finden nach unserer Kenntnis, wenn überhaupt nur vereinzelt statt“, sagt DUH-Geschäftsführerin Barbara Metz. „Die wenigen von den Behörden festgestellten Verstöße werden nicht oder kaum spürbar sanktioniert. Solange die verantwortlichen Behörden den Vollzug der Mehrwegpflicht nicht ernst nehmen, tun die Gastronomieunternehmen es auch nicht. Die Bundesländer müssen endlich entschieden gegen Umweltsünder vorgehen. Bis dahin werden wir unsere Testbesuche und die juristische Verfolgung von Verstößen weiter fortsetzen.“

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