Neues Urteil im Fall Alfons Schuhbeck
Der prominente Münchner Spitzenkoch Alfons Schuhbeck wurde vom Landgericht München I zu einer weiteren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Fall sorgt auch in der Gastronomiebranche für Diskussionen über Verantwortung und Transparenz.
Der prominente Münchner Spitzenkoch Alfons Schuhbeck wurde zu einer weiteren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Fall sorgt auch in der Gastronomiebranche für Diskussionen über Verantwortung und Transparenz.
Das Landgericht München I verurteilte den 75-Jährigen am Montag zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten. Grund dafür ist unter anderem der missbräuchliche Bezug von Corona-Hilfen sowie die verschleppte Anmeldung der Insolvenz seiner Unternehmen. Die Strafe ist nicht zur Bewährung ausgesetzt – Schuhbeck bleibt aktuell jedoch wegen einer Krebserkrankung vorerst auf freiem Fuß.
Bereits 2022 war der Gastronom wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Diese Strafe ist in das neue Urteil einbezogen. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Haftdauer von vier Jahren und sieben Monaten gefordert, während die Verteidigung sich lediglich für eine mildere Bestrafung im unteren Rahmen aussprach.
Der Schuldspruch beruht auf einem sogenannten Verständigungsverfahren („Deal“) zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. In diesem Rahmen hatte Schuhbeck die Vorwürfe eingeräumt und zugegeben, dass er trotz frühzeitiger Kenntnis über die finanzielle Schieflage seiner Unternehmen rechtswidrig staatliche Corona-Hilfen beantragt hatte. Das Gericht hatte einen Strafrahmen zwischen vier Jahren und vier Jahren und acht Monaten in Aussicht gestellt.
In seinem abschließenden Wort zeigte sich der Spitzenkoch reumütig. Er bat um Entschuldigung bei allen, denen durch sein Handeln Schaden entstanden sei, und erklärte, dass ihn die Vorfälle lebenslang belasten würden. Zugleich versprach er, sich um Wiedergutmachung zu bemühen.