Österreich: Alle Infos zur Corona-Kurzarbeit

Die Kurzarbeit wird bis Ende März 2022 verlängert. Zusätzlich gibt es einen Bonus für Beschäftigte. Die Neuregelungen im Detail.
November 26, 2021 | Fotos: Shutterstock

Das Arbeitsministerium hat sich mit den Sozialpartnern darauf verständigt, die Corona-Kurzarbeit bis Ende März 2022 zu verlängern.

Welche Neuerungen gibt es?

Rahmenbedingungen bei der Beantragung wurden erleichtert

Bereits Anfang der Woche wurden administrative Erleichterungen für Betriebe, die Kurzarbeit beantragen, geschaffen. So entfällt etwa die Prüfung durch Steuerberater. Auch wird für Unternehmen mehr zeitlicher Spielraum geschaffen – die Kurzarbeit ist jetzt für drei Wochen rückwirkend beantragbar.

Saisonstarthilfe

Das bisherige Kurzarbeitsmodell war nur für Beschäftigte konzipiert, die bereits einen vollentlohnten Kalendermonat vor Beginn der Kurzarbeit beschäftigt waren. Arbeitsminister Martin Kocher und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger haben mit den Sozialpartnern nun eine Lösung für Saisonbetriebe vereinbart.

  • Die Saisonstarthilfe zur Fachkräftesicherung gilt für alle Personen, die zwischen 3. November 2021 und dem 12. Dezember 2021 angestellt wurden.
  • Für diese Neuanstellungen bekommt der Unternehmer 65 Prozent des Bruttogehalts, also inklusive aller Lohnnebenkosten, vom AMS refundiert, wobei der Arbeitnehmer seinen vollständigen Gehalt bezieht.
  • Diese Regelung gilt bis zum ehestmöglichen Datum, ab welchem die reguläre Kurzarbeit theoretisch in Anspruch genommen werden kann – d.h. spätestens bis zum 31. Jänner 2022.
    Voraussetzung ist, dass sich der Arbeitnehmer natürlich vor Ort befindet.
  • Zusätzlich greift die Regelung ausschließlich für Saisonbetriebe.
  • Kontrollen stellen sicher, dass eine missbräuchliche Verwendung verhindert wird.

Der ÖHV begrüßt die Lösung: „Das gibt unseren Mitarbeiter:innen Planungssicherheit und entlastet die Arbeitgeber:innen im zweiten Saisonstart-Lockdown in Folge enorm“, so ÖHV-Präsidentin Michaela Reitterer. „Das ist Hilfe in letzter Sekunde für viele Beschäftigte und Betriebe in den Ferienregionen.“ Mehr als 70.000 Beschäftigte in Hotellerie und Gastronomie zählten vor Corona zur saisonalen Kernbelegschaft, der größere Teil davon war im Winter angestellt. Aktuell sind mehr als 100 ÖHV-Mitgliedsbetriebe Winter- oder Zweisaisonbetriebe: Sie stocken ihre Teams zu Saisonbeginn teils sehr deutlich auf: „Da geht es in der Regel um eine mittlere bis höhere zweistellige Zahl an Arbeitsplätzen pro Betrieb.“

Wichtig sei ihr, dass die Mitarbeiter ab dem ersten Tag in Beschäftigung 100 Prozent des vereinbarten Gehalts bekommen – das sei gelungen.

500 Euro Bonus

Neu ist außerdem, dass Arbeitnehmer, die besonders lange in Kurzarbeit waren, eine Zusatzzahlung von 500 Euro bekommen. Das gilt für jene, die im November 2021 in Kurzarbeit waren und seit März 2020 insgesamt 10 Monate oder länger für eine Form der Kurzarbeit angemeldet waren, und deren Bemessungsgrundlage kleiner als 50 Prozent der Höchstbemessungsgrundlage ist.

Aktuelle Informationen auf der Webseite des BMLRT: www.sichere-gastfreundschaft.at

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