Verwirrung vor Gastro-Öffnung: Keine Maskenpflicht beim Gang zur Toilette und Verlassen des Restaurants

Verwirrung um Maskenpflicht für Gäste: Beim Kommen muss sie getragen werden, beim Verlassen oder dem Gang zur Toilette nicht.
Mai 14, 2020

 

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Wenn morgen, am 15. Mai, Österreichs Gastronomie wieder öffnen darf, geht die heiß ersehnte Rückkehr der Lokale mit einigen Regeln einher: Maximal vier Personen pro Tisch, ein Mindestabstand zwischen den Tischen, keine Salz- und Pfefferstreuer am Tisch, keine Konsumation an der Theke und vieles mehr.

 

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Wenn morgen, am 15. Mai, Österreichs Gastronomie wieder öffnen darf, geht die heiß ersehnte Rückkehr der Lokale mit einigen Regeln einher: Maximal vier Personen pro Tisch, ein Mindestabstand zwischen den Tischen, keine Salz- und Pfefferstreuer am Tisch, keine Konsumation an der Theke und vieles mehr.

Verwirrung um Maskenpflicht

So weit, so bekannt und viel diskutiert. Für Verwirrung sorgte gestern allerdings die Veröffentlichung der nun gesetzlich gültigen Verordnung für die Öffnung der Restaurants. Da es in der Pressekonferenz der Regierung vergangenen Freitag hieß, dass beim Betreten und Verlassen für Gäste Pflicht bestehe, einen Mundschutz zu tragen und dieser nur am Tisch abgenommen werden darf, folgerte der Großteil der Branche und Öffentlichkeit, dass auch beim Gang auf die Toilette der Mundschutz wieder aufgesetzt werden müsse.

Wie sich die österreichische Tageszeitung „Die Presse“ vom Gesundheitsministerium bestätigen ließ, sei dies jedoch falsch. So laute es in der entsprechenden Verordnung: „Vom erstmaligen Betreten der Betriebsstätte bis zum Einfinden am Verabreichungsplatz hat der Kunde (..) in geschlossenen Räumen eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.“ Das bedeutet dass ein Mundschutz nur beim Betreten des Lokals zu tragen ist, bis man den Tisch erreicht hat. Beim Verlassen des Tisches ist dieser nicht vorgeschrieben. Auch beim Gang zur Toilette muss demnach keine Maske getragen werden muss.

Auch das Tourismusministerium veröffentlichte diesbezüglich bereits umfassende Leitlinien: „Beim Verlassen des Verabreichungsplatzes (z.B. Gang zur Toilette bzw. Verlassen des Gastronomiebetriebs) muss der Mund-Nasen-Schutz nicht mehr getragen werden.“

Die gesamte Verordnung für die Öffnung der Gastronomie am Freitag, 15. Mai, könnt ihr hier nachlesen.

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