Wegen Verwirrung unter Gastronomen – Wirtschaftskammer stellt klar: Gäste an der Theke erlaubt

Die Richtlinien für die Gastronomie wurden kurz vor Wiedereröffnung noch gelockert. Mit Mindestabstand darf nun auch an der Theke konsumiert werden – und beim Gang zur Toilette müssen Gäste keinen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Mai 19, 2020

 

Hier geht’s zum Coronavirus Gastro-Live-Ticker! 

Österreichs Gastronomen haben wieder geöffnet und konnten in den vergangenen Tagen bereits wieder Gäste bewirten. Wie die Wirtschaftskammer Kärnten in einer Aussendun betont, sei die Stimmung unter den Wirten laut einem Rundruf unter Mitgliedsbetrieben, dementsprechend gut.

 

Hier geht’s zum Coronavirus Gastro-Live-Ticker! 

Österreichs Gastronomen haben wieder geöffnet und konnten in den vergangenen Tagen bereits wieder Gäste bewirten. Wie die Wirtschaftskammer Kärnten in einer Aussendun betont, sei die Stimmung unter den Wirten laut einem Rundruf unter Mitgliedsbetrieben, dementsprechend gut.

Wirtschaftskammer: Verunsicherung bei Gastro-Verordnung

In den Gesprächen habe sich aber auch gezeigt, dass es noch Unsicherheiten im Umgang mit den neuen Maßnahmen gibt. „Für Gäste als auch Exekutive gibt es noch offene Fragen, wie Anfragen zeigen. Eine häufige war beispielsweise: Darf man an der Theke konsumieren? Die Antwort lautet JA, man muss dabei aber einige Dinge beachten“, klärt Stefan Sternad, Obmann der Fachgruppe Gastronomie in der Wirtschaftskammer Kärnten, auf.

In letzter Minute gelang es nämlich noch eine Präzisierung in der Lockerungsverordnung zu erreichen. So legt die Verordnung nun fest, dass die Konsumation von Speisen und Getränken lediglich nicht in unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle erfolgen darf. Unter einer Ausgabestelle wird die Schankanlage, Kaffeemaschine oder Durchreiche verstanden. „Das bedeutet: Gäste dürfen an der Theke stehen oder sitzen, aber beispielsweise nicht direkt vor der Schankanlage – und immer mit einem Mindestabstand von einem Meter zwischen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben“, so Sternad.

Mindestabstand von Tisch zu Tisch oder Person zu Person?

Das Vorhandensein von Sitzplätzen oder Tischen im Lokal wird außerdem nicht mehr als Voraussetzung gesehen. In der Verordnung ist nur mehr die Rede von „Verabreichungsplätzen“. „Das bedeutet, Gäste müssen nicht unbedingt sitzen, sondern können auch einen Stehplatz einnehmen. Wichtig ist aber, dass der Mindestabstand zum Gast am Nebentisch eingehalten werden kann“, erklärt der Fachgruppenobmann.

Eine weitere Frage, die ebenfalls oft gestellt wurde: Muss zwischen den Tischen ein Meter Platz sein? Nein: Die Verordnung regelt, dass zwischen den Besuchergruppen, die die jeweiligen Verabreichungsplätze nutzen, ein Mindestabstand von mindestens einem Meter bestehen muss. Der Mindestabstand ist somit nicht „von Tischkante zu Tischkante“, sondern von „Person zu Person-am Nachbartisch“ zu bemessen.

WKO hinterfragt Sinnhaftigkeit der Mund-Nasen-Schutz-Regelung

Abschließend will die Wirtschaftskammer in ihrer Aussendung auch noch auf die Verwirrung rund um die Tragepflicht des Mund-Nasen-Schutzes bei Gästen eingehen: „Gäste haben beim Eintreten ins Lokal einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. An ihrem Tisch bzw. an dem „Verabreichungsplatz“ können sie den Mund-Nasen-Schutz abnehmen.

Wenn Sie auf die Toilette gehen oder das Lokal verlassen, muss der Mund-Nasen-Schutz nicht mehr getragen werden. Im Gastgarten müssen Gäste keinen Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen – auch nicht bei dessen Betreten. Der MNS ist nur beim Betreten von geschlossenen Räumen zu tragen. Kann also der Tisch in einem Gastgarten ohne das Betreten geschlossener Räume erreicht werden, muss kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.“

Generell sei die Sinnhaftigkeit der derzeitigen MNS-Regelung zu hinterfragen, so Sternad: „Speziell für unsere Mitarbeiter ist die Situation nicht einfach. Im Service müssen die Masken getragen werden, in der Küche und im Lager nicht. Das führt zu Überschneidungen und zu besonderen Herausforderungen für ältere Mitarbeiter oder Brillenträger.“ Sollten die Infektionszahlen weiter sinken, hoffe die Branche auf ein Überdenken dieser Regelung.

Become a member.
100% For free.

As a member you can read all our articles for free and much more.
Register now with just a few clicks.
  • You get unlimited access to all our articles.
  • You can read every issue of our unique magazine as an e-paper. Completely free.
  • You get unlimited access to all our videos and masterclasses.
  • You get a 50% discount on Rolling Pin.Convention tickets.
  • You will find out the hottest news from the gastronomy and hotel industry before everyone else.
  • Your Rolling Pin membership is completely free.
All benefits
Login for existing Member

Top Employer


KOSTENLOS MEMBER WERDEN
UND UNZÄHLIGE VORTEILE genießen

  • Insights aus der Gastro-Szene, ganz ohne Bullshit.
  • Personalisierte Jobvorschläge & die besten Jobs aus der ganzen Welt
  • Alle Online-Artikel lesen & Zugriff auf das Rolling Pin-Archiv
  • VIP-Einladungen zu ROLLING PIN-Events und vieles mehr…