LOHNSTEUERKARTE

November 13, 2015

Lohnsteuerkarten werden unentgeltlich bei den Gemeinden ausgestellt. Jeder Arbeitnehmer muss seinem Arbeitgeber vor Beginn des Kalenderjahres oder bei Eintritt in das Arbeitsverhältnis eine Lohnsteuerkarte vorlegen. Die Lohnsteuerkarte, die die Wohngemeinde des Arbeitnehmers ausstellt enthält Daten zur Gemeinde, dem zuständigen Finanzamt und Meldedaten der beantragenden Person. Dazu zählen: Namen, Anschrift und Geburtsdatum, die Steuerklasse, die Zahl der Kinder und die Religionszugehörigkeit. Der Arbeitgeber trägt das steuerpflichtige Brutto-Gehalt und einbehaltene Lohn-/ Kirchensteuer in die Lohnsteuerkarte ein, an die er dann gebunden ist. Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach der Steuerklasse, der Zahl der Kinder und der Religionszugehörigkeit. Lohnsteuerfreibeträge werden in der Lohnsteuerkarte bescheinigt. Zum Jahresende bescheinigt der Arbeitgeber auf der Lohnsteuerkarte sämtliche Leistungen aus dem Dienstverhältnis. Diese Lohnsteuerbescheinigung bildet nach Jahresschluss eine wichtige Grundlage bei der Einkommensbesteuerung. Ab 2011 gibt es die Lohnsteuerkarte nur noch in elektronischer Form.

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