Keine Miete für geschlossene Betriebe

Laut AGBG müssen gesetzlich geschlossene Betriebe keine Miete zahlen.
März 16, 2020

 

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Keine Gäste aber hohe Fixkosten. Für die meisten Gastronomie- und Hotelleriebetriebe ist die aktuelle Lage nur schwer zu bewältigen. Wer gesetzlich dazu gezwungen wurde, seinen Betrieb zu schließen muss aber laut ABGB zumindest keine Miete für sein Geschäftslokal entrichten. 

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Laut AGBG müssen gesetzlich geschlossene Betriebe keine Miete zahlen.

Der Innsbrucker Zivilrechtsprofessor Andreas Vonkilch klärt in der Tageszeitung Presse auf: „Wenn das Mietobjekt wegen außerordentlicher Zufälle – das Gesetz nennt als Beispiele „Feuer, Krieg oder Seuche“ – „gar nicht gebraucht werden kann“, ist kein Miet- oder Pachtzins zu entrichten (§ 1104).

Der Gesetzestext definiert außerordentliche Zufälle als Umstände, die Menschenmassen betreffen und vom Menschen nicht mehr kontrollierbar sind. 

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