Gericht: Gaststätte kann nicht einfach Geschäft werden

Ein deutscher Gastwirt wollte mit der Umwandlung auf Einnahmeausfälle infolge der Corona-Schutzmaßnahmen reagieren.
April 17, 2020

 

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Eine Gaststätte kann nach einer Gerichtsentscheidung auch in Corona-Zeiten nicht einfach in ein Geschäft umgewandelt werden. Es bedürfe dafür einer baurechtlichen Genehmigung, entschied das Verwaltungsgericht Köln nach einer Mitteilung vom Freitag.

 

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Eine Gaststätte kann nach einer Gerichtsentscheidung auch in Corona-Zeiten nicht einfach in ein Geschäft umgewandelt werden. Es bedürfe dafür einer baurechtlichen Genehmigung, entschied das Verwaltungsgericht Köln nach einer Mitteilung vom Freitag.

Gastwirt wollte mit Umwandlung auf aktuelle Einnahmeausfälle reagieren

Es lehnte damit den Eilantrag eines Gastwirts aus Bergisch Gladbach ab, der mit der Umwandlung auf Einnahmeausfälle infolge der Corona-Schutzmaßnahmen reagieren wollte.

Der Antragsteller ist Inhaber einer Gaststätte, die wegen der Corona-Einschränkungen schließen musste. Da er um seine wirtschaftliche Existenz fürchtet, wollte er sein Geschäftsmodell ändern und unter anderem Toilettenpapier, Küchenrollen, Obst und Gemüse, Getränke sowie Gutscheine für Online-Shops verkaufen.

Gericht lehnt Eilantrag ab

Das teilte er der Stadt Bergisch Gladbach mit und fügte hinzu, er gehe davon aus, dass seinem Vorhaben keine rechtlichen Bedenken entgegenstünden. Er werde daher mit dem Verkauf in Kürze beginnen, wenn er von der Stadt nichts Abweichendes höre. Die Stadt antwortete per E-Mail, die beabsichtigte Nutzung als Verkaufsstätte sei unzulässig.

Daraufhin reichte der Gastwirt den Eilantrag bei Gericht ein. Die Richter entschieden jedoch, dass er eine baurechtliche Genehmigung braucht, da an eine Gaststätte andere Anforderungen gestellt würden als an ein Geschäft.

 

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