Gleiches Geld für gleiche Arbeit: So trifft die neue EU-Richtlinie die Gastronomie
EU-Entgelttransparenzrichtlinie – das ist ein Wort, das man sich auf der Zunge zergehen lassen kann. Ganz selbsterklärend ist es aber nicht, auch wenn in naher Zukunft einige Gastronomiebetriebe damit konfrontiert sein werden. Viele Unternehmer fragen sich gerade zurecht: Was wird sich für mich ändern?

EU-Entgelttransparenzrichtlinie – das ist ein Wort, das man sich auf der Zunge zergehen lassen kann. Ganz selbsterklärend ist es aber nicht, auch wenn in naher Zukunft einige Gastronomiebetriebe damit konfrontiert sein werden. Viele Unternehmer fragen sich gerade zurecht: Was wird sich für mich ändern?

Im Kern geht es um gleiche Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit. Bis zum 7. Juni 2026 muss die neue EU-Richtlinie (offiziell: Directive (EU) 2023/970) in nationales Recht umgesetzt werden, wie wir bereits berichtet haben. Wenn das nach ziemlich viel Bürokratie klingt, täuscht das nicht. Die gute Nachricht: Im Kern geht es um nachvollziehbare Ziele, und der Papierkram, der auf die Branche zukommt, betrifft bei weitem nicht alle Unternehmen.
Die nackten Zahlen: Wer ist wirklich betroffen?
Das Gastgewerbe ist traditionell kleinteilig strukturiert. Doch für die „Großen“ der Branche wird es jetzt ernst. Schaut man sich die aktuellen Daten (Stand 2024/25) des Statistischen Bundesamtes an, wird klar, dass die Berichtspflichten nur eine exklusive Gruppe treffen:
In Deutschland gibt es insgesamt rund 160.000 Gastgewerbe-Unternehmen. Davon fallen lediglich etwa 1.800 Betriebe in die Kategorie von mehr als 100 Mitarbeitern. Das entspricht gerade einmal 1,1 Prozent des Gesamtmarktes.
- Rund 600 Unternehmen beschäftigen mehr als 250 Mitarbeiter (sie müssen jährlich berichten).
- Rund 1.200 Unternehmen liegen in der Spanne von 100 bis 249 Mitarbeitern (sie müssen alle drei Jahre berichten).
Obwohl diese Gruppe statistisch klein ist, beschäftigt sie einen massiven Anteil der Arbeitnehmer in der Branche – von den großen Hotelketten bis hin zur Systemgastronomie und großen Catering-Einheiten.
Die Auswirkungen
Was bedeutet das konkret für den HR-Alltag zwischen Rezeption und Pass? Die Richtlinie bringt drei wesentliche Säulen mit sich, die den Wettbewerb um Talente verändern könnten:
- Auskunftsrecht für Mitarbeiter: Beschäftigte haben künftig das Recht, Informationen über das durchschnittliche Entgeltniveau von Kollegen abzufragen, die die gleiche Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht.
- Transparenz im Recruiting: Das „Pokern“ beim Gehalt wird schwieriger. Arbeitgeber müssen bereits in der Stellenausschreibung oder vor dem Vorstellungsgespräch das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Spanne angeben.
- Verbot der Gehaltshistorie: Die Frage „Was haben Sie in Ihrem letzten Job verdient?“ ist künftig tabu. Das soll verhindern, dass eine bestehende Unterbezahlung von einem Job in den nächsten „mitgeschleppt“ wird.
Für Betriebe mit mehr als 100 Mitarbeitern kommt zudem die Berichtspflicht zum Gender Pay Gap hinzu. Liegt die Lücke bei mehr als 5 Prozent und kann nicht durch sachliche Faktoren gerechtfertigt werden, müssen gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung Maßnahmen ergriffen werden.
Wichtige Tools & Checklisten
Für Deutschland:
- Tools und Checklisten des Bundes sowie alle wichtigen Informationen zum Entgelttransparenzgesetz. Infos & Downloads.
Für Österreich:
- Gehaltsrechner & Einkommensberichte: Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft bietet Vorlagen und Online-Rechner für den verpflichtenden Einkommensbericht (bisher für Unternehmen ab 150 Mitarbeitern). Zum Einkommensberichte-Tool.
- Einkommensrechner: Hilft dabei, orts- und branchenübliche Gehälter zu vergleichen. Einkommensrechner.at.