KFCs „Krispy Kebab“ sorgt für Beef – mit echter Dönerkette

KFC bringt einen neuen Döner-inspirierten Chicken-Snack auf den Markt – und handelt sich damit ausgerechnet Ärger mit einer Bielefelder Kette ein, die seit Jahren genauso heißt.
April 23, 2026 | Text: Redaktion | Fotos: KFC

Kaum ist der neue „Krispy Kebab“ von KFC da, wird aus Produktlaunch plötzlich Markenstreit. Wie dpa berichtet, wirft die Bielefelder Dönerkette Krispy Kebab dem Fast-Food-Riesen vor, ihren etablierten Namen übernommen zu haben. Gründer Sergen Kolcu spricht von Namensklau und kündigt rechtliche Schritte an, sollte KFC die Bezeichnung weiter nutzen.

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KFC weist die Vorwürfe zurück – man wolle „keinen Beef“

Kaum ist der neue „Krispy Kebab“ von KFC da, wird aus Produktlaunch plötzlich Markenstreit. Wie dpa berichtet, wirft die Bielefelder Dönerkette Krispy Kebab dem Fast-Food-Riesen vor, ihren etablierten Namen übernommen zu haben. Gründer Sergen Kolcu spricht von Namensklau und kündigt rechtliche Schritte an, sollte KFC die Bezeichnung weiter nutzen.

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KFC weist die Vorwürfe zurück – man wolle „keinen Beef“

Brisant ist dabei nicht der Begriff Döner an sich, sondern der konkrete Produktname. Laut offiziellen KFC-Produktunterlagen taucht der neue Snack sogar in mehreren Varianten auf – darunter „Original Krispy Kebab“ und „Zinger Krispy Kebab“. Kolcu zufolge sorgt genau das bereits für Verwirrung bei Kunden, die nach einer möglichen Kooperation zwischen beiden Marken fragen.

KFC weist die Vorwürfe zurück. Der Name sei im Rahmen einer internationalen Produktentwicklung entstanden und werde auch in anderen europäischen Märkten verwendet. Gleichzeitig versucht der Konzern, die Sache rhetorisch zu entschärfen – man wolle „keinen Beef“. Ein erstes Gespräch zwischen beiden Seiten blieb laut den Berichten aber ohne Ergebnis.

Für die Gastro ist der Fall mehr als ein kurioser Marken-Zoff. Er zeigt, wie schnell ein trendiges Produkt zum juristischen Problem wird, wenn ein Name bereits besetzt ist. Das DPMA weist selbst darauf hin, dass eingetragene Marken von ihren Inhabern aktiv überwacht und verteidigt werden müssen. Heißt: Aus einem frechen Launch kann im Zweifel sehr schnell ein echter Rechtsfall werden.

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