Klage gegen Corona-Notfallverordnung in Sachsen

Der Dehoga unterstützt einen betroffenen Hotelier, der angesichts dramatischer Umsatzverluste wegen dem Beherbergungsverbot Klage erhebt.
Dezember 6, 2021

In Sachsen gilt seit 22. November ein Beherbergungsverbot für Hotels, Pensionen und Campingplätze. Für das Gastgewerbe eine prekäre Situation. Ein betroffener Hotelier zieht jetzt gemeinsam mit dem Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) gegen die Verordnung vor Gericht. Ralf Schibelius, Geschäftsführer des Hotels am Bühl, hat die Klage erhoben. „Wir haben am 19. November recht spät abends erfahren, dass ab dem 22. November ein Beherbergungsverbot besteht“, berichtet der Hotelier bei einer Pressekonferenz von seiner dramatischen Lage. Das Hotel sei zu diesem Zeitpunkt zu 80 Prozent ausgelastet gewesen.

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Es wird immer wahrscheinlicher – der Teil-Lockdown und die behördlich angeordneten Schließungen bleiben aufrecht. So auch die Restaurants und Bars.

In Sachsen gilt seit 22. November ein Beherbergungsverbot für Hotels, Pensionen und Campingplätze. Für das Gastgewerbe eine prekäre Situation. Ein betroffener Hotelier zieht jetzt gemeinsam mit dem Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) gegen die Verordnung vor Gericht. Ralf Schibelius, Geschäftsführer des Hotels am Bühl, hat die Klage erhoben. „Wir haben am 19. November recht spät abends erfahren, dass ab dem 22. November ein Beherbergungsverbot besteht“, berichtet der Hotelier bei einer Pressekonferenz von seiner dramatischen Lage. Das Hotel sei zu diesem Zeitpunkt zu 80 Prozent ausgelastet gewesen.

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Es wird immer wahrscheinlicher – der Teil-Lockdown und die behördlich angeordneten Schließungen bleiben aufrecht. So auch die Restaurants und Bars.

Jetzt bleibt dem Hotelier aus Eibenstock die Haupteinnahmequelle weg. Bis Ende des Jahres rechne er mit einem Umsatzverlust von 600.000 Euro. Für Geschäftsreisende sei das Hotel nicht interessant, einzig der Verkauf von Speisen außer Haus sei noch möglich.

Es sei unbestritten, dass die Situation auf den sächsischen Intensivstationen dramatisch sei, so Jens Ellinger, Vizepräsident des Dehoga Sachsen. Hotels seien für die Infektion jedoch nicht verantwortlich. „Wir fühlen uns erneut ohne wissenschaftliche Begründung als Prügelknabe für die verfehlte Politik.“ Besonders, nachdem in umliegenden Bundesländern und in Polen und Tschechien die Hotels noch geöffnet sind.

Der Dehoga plant auch ein ähnliches Verfahren gegen die Auflagen für Restaurants. In der kommenden Woche will der Verband mit einem betroffenen Gastronomen vor das Oberverwaltungsgericht.

Die Klage von Herrn Schibelius ist nicht die erste, die beim Oberverwaltungsgericht Bautzen aufschlug, wie ein Gerichtssprecher gegenüber der dpa sagte. Erste Entscheidungen bei Eilverfahren werden in der kommenden Woche erwartet.

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