Kompromiss-Lösung: Feiern ohne Maske in Clubs in Baden-Württemberg erlaubt

In der baden-württembergischen Nachtgastronomie entfällt unter bestimmten Bedingungen die Maskenpflicht auf der Tanzfläche und im Sitzbereich – zur Freude des Dehoga und der Clubs.
August 19, 2021 | Fotos: Shutterstock

Endlich wieder „oben ohne“ tanzen

Angesichts der aktuellen Coronaverordnung hatten zahlreiche Disco-Betreiber in Baden-Württemberg angekündigt, ihre Clubs nicht zu öffnen. Maskenpflicht auf der Tanzfläche, hieß es, dabei würde das „Club-Feeling“ verloren gehen. Jetzt haben sich das Stuttgarter Gesundheitsministerium und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) auf einen Kompromiss verständigt. Laut einer Aussendung des Dehoga könne jetzt oben ohne, also vom Mund-Nasen-Schutz befreit, gefeiert werden.

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Mit Maskenpflicht wäre wohl kein Club-Feeling aufgekommen, meinten Betreiber – nun einigten sich die Verantwortlichen auf einen Kompromiss

Endlich wieder „oben ohne“ tanzen

Angesichts der aktuellen Coronaverordnung hatten zahlreiche Disco-Betreiber in Baden-Württemberg angekündigt, ihre Clubs nicht zu öffnen. Maskenpflicht auf der Tanzfläche, hieß es, dabei würde das „Club-Feeling“ verloren gehen. Jetzt haben sich das Stuttgarter Gesundheitsministerium und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) auf einen Kompromiss verständigt. Laut einer Aussendung des Dehoga könne jetzt oben ohne, also vom Mund-Nasen-Schutz befreit, gefeiert werden.

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Mit Maskenpflicht wäre wohl kein Club-Feeling aufgekommen, meinten Betreiber – nun einigten sich die Verantwortlichen auf einen Kompromiss

Club-Betreiber und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband haben die Möglichkeiten zum Wegfall der coronabedingten Maskenpflicht in den Clubs im Südwesten begrüßt. Die nun getroffene Einigung biete eine echte Öffnungsperspektive, sagte Daniel Ohl, Geschäftsführer Dehoga BW, am Mittwoch. Ein Sprecher der Interessengemeinschaft Clubkultur BW teilte mit, der Wille der Landesregierung, wieder ein lebendiges Nachtleben in Baden-Württemberg zu ermöglichen, sei deutlich zu spüren.

Als Voraussetzung für den Wegfall der Maskenpflicht wurde in der Aussendung genannt, dass ein musterhaftes Hygienekonzept für alle Clubs im Land vorgelegt werden müsse. Außerdem brauche es ein Lüftungskonzept. Clubs, in denen eine ausreichende „Luftwechselrate“ gewährleistet sei, dürfen dann auch mit Vollauslastung öffnen. Für Clubs, bei denen die Lüftung nicht ausreicht, gilt aber die 2G-Regel: Eintritt nur für Geimpfte und genesene.

Die nötigen Konzepte müssen erst erstellt werden. Ein Sprecher der IG Clubkultur sagte gegenüber der dpa, er rechne mit einer Umsetzung bis Ende August.

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