Tourismus: Gästen und Mitarbeitern mit Corona wird Quartier bezahlt

Zur Wiedereröffnung der österreichischen Hotellerie: Was geschieht mit Gästen oder Hotelangestellten, wenn sie während ihres Urlaubs bzw. ihrer Arbeit am Coronavirus erkranken?
Mai 29, 2020

 

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Laut Auskunft des Gesundheitsministeriums „ist die Person nach dem Epidemiegesetz abzusondern“.

 

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Laut Auskunft des Gesundheitsministeriums „ist die Person nach dem Epidemiegesetz abzusondern“. Wo diese Quarantäne erfolgt, sofern nicht ein Aufenthalt im Krankenhaus nötig ist, obliegt der zuständigen, jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde.

Kann die Absonderung nicht in der Wohnung des Betroffenen erfolgen, also bei ihm zuhause, sind die geeigneten Räume durch die Bezirksbehörde zur Verfügung zu stellen. Die Kosten dafür trägt die Behörde, so ein Sprecher des Ministeriums am Freitag auf Anfrage der Austria Presse Agentur (APA).

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