Millionenstreit im Luxushotel Mandarin Oriental Wien
Kaum ist das Mandarin Oriental Vienna eröffnet, steht das Haus schon wegen einer juristischen Auseinandersetzung in den Schlagzeilen. Darin geht es um die Projekt- und Bauabwicklung hinter den Luxusobjekt in der Wiener Riemergasse. Im Zentrum stehen der Generalunternehmer Hagenauer und die Projektgesellschaft Brisen Development, die dem russischen Ehepaar Vallen gehört.

Kaum ist das Mandarin Oriental Vienna eröffnet, steht das Haus schon wegen einer juristischen Auseinandersetzung in den Schlagzeilen. Darin geht es um die Projekt- und Bauabwicklung hinter den Luxusobjekt in der Wiener Riemergasse. Im Zentrum stehen der Generalunternehmer Hagenauer und die Projektgesellschaft Brisen Development, die dem russischen Ehepaar Vallen gehört.

Das Mandarin Oriental Vienna eröffnete am 1. Dezember 2025 als erstes Haus der Hotelgruppe in Österreich. Entwickelt wurde das Projekt im ehemaligen Handelsgericht in der Wiener Innenstadt, konzipiert ist es als Kombination aus Luxushotel und Residenzen.
Offene Forderungen in Millionenhöhe
Wie ImmoFukus zuerst berichtete, soll Hagenauer auf Rechnungen in Millionenhöhe sitzen geblieben sein. Konkret geht es um offene Forderungen in der Größenordnung von 15 bis 23 Millionen Euro. Der Generalunternehmer sei deshalb laut Trend vom Vertrag mit Brisen Development zurückgetreten.
Brisen Development weist diese Darstellung auf Nachfrage von ImmoFokus zurück. Geschäftsführer Jörg Thomas-Leitner erklärte, sämtliche bis dato fälligen Rechnungen seien bezahlt, es liege kein Zahlungsverzug vor. Die noch offenen Beträge seien Teil eines normalen kaufmännischen Abrechnungsprozesses. Zugleich erhebt Brisen selbst Vorwürfe gegen den Generalunternehmer: Das Projekt sei mit mehr als fünf Monaten Verzögerung übergeben worden, zum Zeitpunkt der Übergabe habe es mehr als 2000 offene Mängelpunkte gegeben.
Warum die Sache rechtlich heikel ist: Im österreichischen Recht kann ein Bauunternehmer nach § 1170b ABGB für noch offene Entgeltansprüche eine Sicherstellung verlangen. Der Oberste Gerichtshof hält dazu fest, dass diese Sicherstellung grundsätzlich ab Vertragsabschluss verlangt werden kann und dass der Unternehmer den Vertrag aufheben kann, wenn die Sicherheit nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend geleistet wird. Genau auf diesen Punkt stützt sich offenbar die Argumentation von Hagenauer.
Hotel ist in vollem Betrieb
Brisant ist auch die Vorgeschichte: Schon vor der Eröffnung war das Projekt von Verzögerungen geprägt. ORF Wien berichtete im November 2025, dass sich der Start unter anderem wegen Anrainerbeschwerden, möglicher Lärmimmissionen und fehlender Betriebsanlagengenehmigungen verschoben habe. Für Hotelgäste und Käufer der Luxusresidenzen soll der Rechtsstreit keine Auswirkungen haben: Das Hotel ist weiterhin ungestört in Betrieb.