Neue Corona-Einschränkungen in Deutschland: Aus für Gastro-Messen?

Bund und Länder haben strenge Einschränkungen für Großveranstaltungen beschlossen. Werden Branchenmessen wie Intergastra und Internorga stattfinden können?
Dezember 3, 2021 | Fotos: beigestellt

Um die vierte Welle der Corona-Pandemie zu brechen, haben Bund und Länder bundesweite Maßnahmen beschlossen, die vor allem für Ungeimpfte die Teilnahme am öffentlichen Leben stark einschränken. Die Verschärfungen treffen vor allem die Gastro-Branche hart: Durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll Ländern die zeitlich befristete Schließung von Restaurants ermöglicht werden. Für Großveranstaltungen gibt es  Kapazitätsbeschränkungen, 2G und Maskenpflicht – und das kurz vor den Terminen für zwei der größten internationalen Branchenmessen, der Intergastra in Stuttgart und der Internorga in Hamburg.

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Schon 2021 wurde die Internorga Corona-bedingt digital abgehalten

Um die vierte Welle der Corona-Pandemie zu brechen, haben Bund und Länder bundesweite Maßnahmen beschlossen, die vor allem für Ungeimpfte die Teilnahme am öffentlichen Leben stark einschränken. Die Verschärfungen treffen vor allem die Gastro-Branche hart: Durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll Ländern die zeitlich befristete Schließung von Restaurants ermöglicht werden. Für Großveranstaltungen gibt es  Kapazitätsbeschränkungen, 2G und Maskenpflicht – und das kurz vor den Terminen für zwei der größten internationalen Branchenmessen, der Intergastra in Stuttgart und der Internorga in Hamburg.

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Schon 2021 wurde die Internorga Corona-bedingt digital abgehalten

Die neuen Regeln für Großveranstaltungen

Für Großveranstaltungen in Innenräumen sieht der Beschluss eine maximale Auslastung von 30 – 50 Prozent und maximal 5000 Zuschauer vor. Im Freien gelten dieselbe Auslastung und eine Obergrenze von 15.000 Zuschauern. Eintritt gibt es nur für Geimpfte und Genesene, zusätzlich kann 2GPlus, also ein obligater Corona-Test auch für geimpfte und genesene Besucher, vorgeschrieben werden.

In Baden-Württemberg, wo von 5. bis 9. Februar die Intergastra stattfinden soll, sind Großveranstaltungen nach einer Meldung der DPA von Freitag gar komplett untersagt. Die harte Obergrenze liegt dort, gültig ab Samstag, bei 750 Personen.

Die Internorga, geplant von 18. bis 22. März 2022, konnte schon 2021 nicht vor Ort stattfinden. Als Ersatz gab es ein digitales Programm für die tausenden Teilnehmer der größten Gastronomiefachmesse Europas. Für das Comeback 2022 wurden 1.300 internationale Aussteller angekündigt.

Beide Messen haben derzeit noch keine Absage beziehungsweise ein Ersatzprogramm angekündigt. Mit den derzeitigen Corona-Bestimmungen für Veranstaltungen, sollten sie bis zu den Terminen andauern, scheinen jedoch eine wirtschaftlich sinnvolle Durchführung der Großmessen unmöglich; und die Planungssicherheit fraglich. Die einzige Hoffnung: eine möglichst schnelle Verbesserung der pandemischen Lage.

www.bundesregierung.de/breg-de

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